Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich direkt in die Praxis kommen oder brauche ich eine Zuweisung durch den Hausarzt?
Patienten, die ohne Einschränkung der freien Arztwahl bei ihrer Krankenkasse versichert sind, können direkt eine Konsultation vereinbaren, der Hausarzt ist aber häufig eine sehr gute erste Anlaufstelle und wird Sie bei Bedarf an einen Spezialisten weiterleiten.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich ein Problem habe, das Sie abklären oder behandeln?
> Rufen Sie uns an und fragen Sie direkt – Anfragen per e-mail können ein persönliches Gespräch mit Untersuchung nicht ersetzen.
Wer entscheidet, ob ich ein Hörgerät brauche?
Nach Erhalt der nötigen Informationen und Abklärungen durch den Ohrenarzt und den Akustiker, sollte die Entscheidung schlussendlich bei Ihnen liegen, ein Hörgerät das nur in der Schublade liegt, nützt niemandem etwas.
Bezahlt die Krankenkasse etwas an die Hörgeräte?
Nein, aber sind die entsprechenden Kriterien erfüllt, erfolgt eine (Teil-)Finanzierung der Hörgeräte durch die IV, resp. AHV. Die Kriterien werden von Ohrenärzten, die als IV/AHV Experten zugelassen sind, abgeklärt und beurteilt..
Sind Sie IV/AHV Hörgeräteexpertenarzt?
Dr. Andreas Zehnder ist als mehrjähriges Mitglied der Schweizerischen Audiologiekommission, IV/AHV Experte, sämtliche Beratungen und Abklärungen können entsprechend bei uns durchgeführt werden.
Bei welchem Hörgeräteakustiker soll ich mein Hörgerät anpassen lassen?
Als IV/AHV Expertenarzt ist man zu entsprechender Neutralität verpflichtet, aus mehrjähriger lokaler Erfahrung ist festzustellen, dass die lokalen Akustiker (auch aufgrund grosser Konkurrenz) um eine hohe Beratungs- und Anpassungsqualität bemüht sind. Fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis nach guten Erfahrungen bei Akustikern. Da eine Anpassungen mehrere Sitzungen nötig macht, kann die Erreichbarkeit ebenfalls ein Kriterium sein. Falls Sie sich noch für keinen Hörgeräteakustiker entschieden haben, geben wir Ihnen gerne eine Liste mit allen lokalen Hörgerätegeschäften ab.
Ohrgeräusch-Tinnitus, soll ich mich notfallmässig melden?
Nein, Ohrgeräusche sind ein sehr häufiges Phänomen, zu empfehlen ist eine Abklärung bei länger anhaltendem (Tage bis Wochen) Ohrgeräusch. Sollte das Geräusch in Verbindung mit Hörverlust, Schwindel, Gesichtsnervenlähmung, Kopfschmerzen, Gefühlsstörungen oder anderen Krankheitssymptomen auftreten, empfiehlt sich eine umgehende Konsultation.
Plötzlicher einseitiger Hörverlust, ansonsten keine Probleme, was tun?
Eine umgehende Konsultation und Einleitung der Therapie ist zu empfehlen, vom verstopften Gehörgang bis zum Hörsturz sind verschiedene Ursachen möglich und erfordern unter Umständen eine möglichst frühe Therapie.
Mein Arzt hat mir eine Operation empfohlen, ich bin mir aber nicht sicher?
Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein, das ist auch bei Ärzten zulässig und häufig sogar zu empfehlen.
Falls aufgrund unserer Beurteilung oder Therapievorschläge bei Ihnen der Wunsch nach einer Zweitmeinung entsteht, ist dies a.) für uns in keiner Weise ein Problem und b.) sind wir Ihnen bei Bedarf gerne behilflich, eine entsprechende Stelle ausfindig zu machen.
Was passiert mit nicht-hals-, nasen-, ohrenärztlichen Notfällen in der Praxis?
Die Praxis befindet sich im Park des Claraspitals, das über eine 24-h Notfallstation verfügt und uns jederzeit und sofort zur Verfügung steht..
Gehört die Praxis zum Claraspital?
Nein und ja: Nein, als dass die Praxis als eigenständige Praxisauf dem Gelände des Claraspitals geführt wird. Ja, da die Praxis Patienten der Notfallstation des Claraspitals offen steht, auf sämtliche Einrichtungen des Claraspitals (Notfallstation, Reanimationsteams, Intensivstation, Labor, Röntgen) zurückgegriffen werden kann und die stationären Patienten bei hals-, nasen-, ohrenärztlichen Problemen konsiliarisch untersucht werden.
Kann ich auch hals-, nasen-, ohrenärztliche Operationen am Claraspital durchführen lassen?
Nein, HNO Eingriffe die eine Vollnarkose benötigen, können zur Zeit nicht im Claraspital durchgeführt werden. Stationäre Eingriffe in Vollnarkose werdenvon Dr. Zehnder im zentral gelegenen und sehr gut ausgerüsteten Merian Iselin Spital, und teilweise in der Universitätsklinik durchgeführt. Für Eingriffe in Lokalanästhesie verfügt die Praxis über einen Praxis-OP, in dem entsprechende Operationen durchgeführt werden.
Werde ich im Falle einer Operation von einem jungen Assistenzarzt operiert?
Sämtliche Eingriffe werden ausschliesslich und einzig durch Dr. Andreas Zehnder durchgeführt. Aufgrund seiner langjährigen und breiten Ausbildung und mehrjähriger Oberarzterfahrung an der HNO Uniklinik Basel, wird ein breites hals-, nasen-, ohrenärztliches Chirurgiespektrum angeboten.
Wie teuer ist eine Operation?
Die meisten im Rahmen dieser Facharztpraxis durchgeführten Operationen werden von den Krankenkasse übernommen, Ausnahme sind folgende Eingriffe:
– Otoplastik (Ohranlegeplastik)
– kosmetischer Teil einer funktionellen Septorhinoplastik (Korrektur Nasengerüst und Nasenscheidewand).
– Operationen beim “gewöhnlichen” Schnarchen
Bei diesen Operationen erfolgt vorgängig ein Kostengutsprachegesuch, um eine allfällige Kostenbeteiligung durch die Versicherungen abzuklären.
Zusatztitel Hals- und Gesichtschirurgie- führen Sie auch Schönheitsoperationen durch?
Ohranlegeplastiken und Nasenformkorrekturen im Rahmen von funktionellen (nasenatmungsverbesserenden) Eingriffen sowie Tumorentfernungen und die entsprechende Hautdeckung führen wir durch. Eingriffe wie Hautstraffungen im Gesicht (Facelift), kosmetische Veränderungen von Wangen- und Kinnkonturen und Fettabsaugen (Liposuction) werden nicht durchgeführt.
Wie lange muss ich in der Klinik bleiben und wie lange bin ich nach einer Operation arbeitsunfähig?
Die meisten Operationen sind ambulant oder in einer zwei- bis viertägigen Kurzhospitalisation durchführbar. Je nach Ihrer Berufstätigkeit und Operation ist mit einem zwei- bis dreiwöchigen Arbeitsunterbruch zu rechnen.